Unsere aktuelle besondere Situation wird für viele Menschen langfristige finanzielle Schwierigkeiten mit sich bringen. Unsere Bundesregierung reagiert: Demnächst will sie über ein Gesetz mit vorläufigen Maßnahmen entscheiden. So soll z. B. geregelt werden,
• dass Schuldnern ein Leistungsverweigerungsrecht für Forderungen eingeräumt wird,
• dass ein Sonderkündigungsrecht eingeführt wird,
• dass eine Kündigung von Wohnraummietverhältnissen wegen Zahlungsverzugs zunächst bis zum 30.09.2020 ausgeschlossen wird,
• dass Darlehensverpflichtungen ausgesetzt werden können und
• die Regelungen zur Insolvenzverschleppung gelockert werden.
Den vorläufigen Gesetzesentwurf finden Sie hier: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/Corona-Pandemie.pdf?__blob=publicationFile&v=3